Der Bader

Bader, auch Stübner genannt, ist eine alte Berufsbezeichnung für den Betreiber einer Badestube. Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Einerseits waren sie die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den meist klerikalen, studierten Ärzten leisten konnten. Andererseits waren sie aber bis ins 18. Jahrhundert wichtige Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft, da diese die Behandlung von Verletzungen und offenen Wunden sowie chirurgische Eingriffe scheuten (siehe Stellung und Rechte).

Szene in einem Badehaus: Bader behandelt Badegäste. Stich von Jost Amman, 1568

Bader, auch Stübner genannt, ist eine alte Berufsbezeichnung für den Betreiber einer Badestube. Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Einerseits waren sie die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den meist klerikalen, studierten Ärzten leisten konnten. Andererseits waren sie aber bis ins 18. Jahrhundert wichtige Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft, da diese die Behandlung von Verletzungen und offenen Wunden sowie chirurgische Eingriffe scheuten (siehe Stellung und Rechte).

Sie übten einen hochgeachteten, obgleich nicht wissenschaftlich akkreditierten Heilberuf aus. Er umfasste das Badewesen, Körperpflege und Kosmetik, Teilgebiete der Chirurgie, der Zahn- und Augenheilkunde. Neben dem Bader arbeitete oft ein Scherer oder Barbier im Badehaus, der für das Haareschneiden und Bartscheren zuständig war. Aus diesen Berufen entwickelte sich der Berufsstand der Handwerkschirurgen, später Wundarzt genannt.

Stellung und Rechte

Der Aderlass (um 1805)

"Zahnziehen“ (Gemälde von Johann Liss, 17. Jahrhundert, Museum der Bildenden Künste, Budapest) nach einem Kupferstich von Lucas van Leyden, 1523

Aderlass-Set eines Baders, Anfang 19. Jht., Märkisches Museum Berlin

Die soziale Stellung der Bader wandelte sich mit der Zeit. Da sie Kranke, Verwundete und Pflegebedürftige berührten, gehörten sie mancherorts zu den sogenannten „unehrlichen“ Berufen, die sich in keiner Zunft organisieren durften. In manchen Regionen und Städten wurden sie jedoch später in die Zünfte aufgenommen, etwa in Augsburg und Würzburg 1373, in Hamburg 1375, und besonders im südlichen Teil des Heiligen Römischen Reichs wurden sie geschätzte Mitglieder des Bürgertums. So durchliefen Bader etwa in Wien, wo sich die Zunft der Bader bis an den Beginn des 15. Jahrhunderts zurückverfolgen lässt, eine handwerkliche Lehre und bildeten einen Stand. Die Laufbahn vom Gesellen zum Meister war explizit geregelt. Die Lehre bei einem Meister dauerte drei Jahre. Danach war eine dreijährige Wanderschaft und Ausübung des Gewerbes bei anderen Meistern gefordert. Erst nach Ablegung einer recht kostspieligen Meisterprüfung und eines Examens an der Wiener Medizinischen Fakultät war dem Bader dann die selbständige Berufsausübung erlaubt. 1548 erhielt diese Berufsgruppe im Heiligen Römischen Reich dann allgemein Zunftrechte. Neben den wenigen studierten Ärzten bildeten im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit die Bader, Barbiere, Scherer, Wundärzte und Hebammen den Hauptanteil der Heilpersonen, vor allem der armen Bevölkerung in Stadt und Land (siehe auch: Chirurg). Das preußische Sanitätswesen entwickelte sich aus dem deutschen ‚Scherer- und Badertum’.

Da den häufig theologisch vorgebildeten Ärzten von der Kirche seit dem Konzil von Tours (1163) die Berührung mit Blut untersagt war, betrieb der Bader neben dem Badehaus die „kleine Chirurgie“, das heißt er durfte kleine Wunden versorgen und Brüche richten. So oblag den Badern zum Beispiel das Aufschneiden und Ausbrennen der äußerst schmerzhaften Pestbeulen. Eine Hauptaufgabe der Bader bestand in dem als Allheilmittel gepriesenen Aderlass und im Schröpfen. Hintergrund dieser Therapie ist die antike Lehre der Körpersäfte. Krankheit war demnach ein äußeres Zeichen der in Unordnung geratenen Körpersäfte und nur durch Blutentzug und Wiederherstellung des Säftegleichgewichts zu heilen. Ferner zogen sie Zähne und verabreichten Klistiere. Da die Aufgaben der Bader, Wundärzte, Scherer oder Barbiere sich überschnitten, kam es häufig zu Streitigkeiten, bis die Berufsstände grundsätzlich getrennt wurden.

Zum weiteren Personal der Badestube gehörten neben dem Scherer oder Barbier und den Auszubildenden weitere historische Berufe. So gab es den Reiber, der die Badegäste trocknete und den Wasserzieher, der das Wasser für das Bad aus dem Brunnen zog. Der Bader hatte mancherorts das Privileg, Esel (zum Transport der Wasserkrüge) im Stadtgebiet zu halten. Als medizinische Hilfskräfte gab es die Lasser (auch Lassner, Lässer, Lassmann, Later), die die Patienten zur Ader ließen sowie die Spezialisten der Schröpfköpfe, deren Nachfahren Schrepper (auch Schrepfer, Schreppel, Schräpler, Schrepfermann) heißen. Beim Betrieb des Badehauses halfen häufig Badeknechte und Bademägde. Im Badehaus ging es oft nicht nur um die Körperpflege und Hygiene, sondern auch um das Vergnügen beim Baden. Badehäuser waren soziale Treffpunkte. Es wurden Speisen gereicht und Geschichten ausgetauscht. Mitunter waren sie Heiratsvermittler oder Bordelle, die teilweise schlechten hygienischen Zustände führten zur Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten.

Weitere Entwicklung

Nach dem Dreißigjährigen Krieg (welcher 1648 endete) wurden viele Badstuben durch Verordnung der Landesherren oder Städte geschlossen. Dadurch wandelte sich das Berufsbild erneut, da die weiter tätigen Bader nun wie Barbiere und andere Berufe ihre Tätigkeit im Freien oder „fahrend“ ausübten. Durch die im 18. Jahrhundert stärker einsetzende Errichtung von Krankenhäusern auch für Nichtreiche oder gar Bedürftige ging die Bedeutung der Bader im Bereich Heilkunde zurück, die wissenschaftlich ausgebildeten Universitätsärzte übernahmen einen immer größeren Teil dessen, was früher überwiegend Badern vorbehalten war. In Preußen wurde das Sanitätswesen dagegen aus dem Baderwesen heraus entwickelt und damit professionalisiert. Zu diesem Zweck werden spezielle Ausbildungseinrichtungen gegründet, etwa 1710 die Charité in Berlin. Auch andernorts ergaben sich Wechselbeziehungen oder sich ergänzende Tätigkeiten. In manchen Gemeinden standen sich Badhaus und Krankenhaus zeitweise räumlich und arbeitsteilig gegenüber. Der Beruf des Baders wurde in Deutschland bis in die 1950er Jahre ausgeübt und war gesetzlich geregelt. Heute werden Teile des Arbeitsspektrums der ehemaligen Bader von verschiedenen Berufen (mit-)übernommen, etwa von Orthopäden, Physiotherapeuten, Masseuren, Maniküren, Kosmetikern oder Heilpraktikern.

Schutzpatrone

Die Heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian sind, aufgrund ihres Arztberufs unter anderem auch Schutzpatrone der Bader.

Quelle: Wikipedia