Heraldik

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Das Wort Heraldik ist von "Herold" abzuleiten. Die Herolde des Mittelalters fungierten als Boten zwischen den Fürsten, gewissermaßen als Botschafter -immune, unverletzliche Parlamentäre-, und übernahmen dazu allmählich die Verantwortung für das Arrangieren staatlicher Zeremonien und Turniere.

Gerade deswegen war es für sie unerlässlich, die Wappen der Teilnehmer zu kennen. Auf diese Weise wurden die Herolde in solchem Maße Experten in der Wappenkunst, dass diese nach ihnen den Namen "Heraldik" erhielt. Oft versuchten die Herolde über alle in ihrem Amtsbereich geführten Wappen Register anzulegen und gleichzeitig die Kontrolle auszuüben. In Großbritannien haben die Herolde bis auf den heutigen Tag überlebt, und genießen eine große Autorität, in England im College of Arms, in Schottland unter dem Lord Lyon King of Arms. Auch in einigen anderen Ländern gibt es Ämter, die sich mit heraldischen Problemen -besonders staatlichen und kommunalen- befassen. Das gilt für Schweden, Finnland, die Niederlande, Belgien, Spanien, Irland und Südafrika. Die meisten dieser Amtsstellen sind neueren Datums.  

In Deutschland befassen sich die Innenministerien der Länder unter Hinzuziehung der zuständigen Staatsarchive mit der Aufsicht über die kommunale Heraldik; die Heraldik der Familien wird nur privat auf Vereinsbasis gepflegt.

 

Der Reichsherold Jerusalem
 von Hans Burgkmair d.ä.

 

Geschichte der Wappen und ihrer Träger

Die Geschichte der Heraldik (Wappenkunde) ist vom Wort Herold" abgeleitet) geht bis ins 12. Jahrhundert zurück. Zur Zeit der Kreuzzüge begannen Ritter, Fürsten und Angehörige des Hochadels ihre Schilde und Ausrüstungen mit einprägsamen Figuren in kontrastreichen Farben zu schmücken, um auf dem Schlachtfeld oder bei Turnieren als Freund oder Feind identifizierbar zu sein.

Ab Mitte des 14. Jahrhunderts verliehen Könige Wappen an verdiente Krieger. Diese Auszeichnung war oft, aber nicht immer, mit der Erhebung der Geehrten in den Adelsstand verbunden. Vom Beispiel der Krieger angespornt, legten sich bald auch Geistliche, Bürger und Bauern, aber auch Stadtverwaltungen. Handwerkerzünfte und andere Körperschaften Wappen zu. Heute wie damals werden Wappen vor allem als Eigentumszeichen und zur Zierde von Gegenständen gebraucht. Oft  wurde die Ansicht vertreten, nur ein (von Fürsten oder Königen) verliehenes Wappen sei echt, und nur der Adel sei zur Wappenführung berechtigt. Das ist falsch: Das Recht an einem historischen Familienwappen haben alle, die mit Urkunden und Unterlagen den lückenlosen Nachweis erbringen können, dass sie von dem Wappenstifter in direkter männlicher Linie abstammen. Wie der Familienname wird das Wappen vom Vater auf den Sohn vererbt. Frauen führen das Wappen ihres Vaters oder das ihres Mannes. 

Heute kann jeder, der ein Wappen wünscht, ein neues annehmen und es als Firmenzeichen auf Briefköpfen und Visitenkarten oder auf Werbeprospekten verwenden.

Der Neuentwurf muss allerdings bestimmten heraldischen Regeln und Richtlinien entsprechen. Nach der Prüfung durch einen heraldischen und einen genealogischen Ausschuss wird ein Wappenbrief ausgestellt und das neue Wappen in einem Wappenbuch veröffentlicht.  Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.heraldik-studio.de .

    Heraldische Farbangabe durch Schraffur:

 

                                                   Gold/Gelb   Silber/Weiß       Rot            Blau            Grün        Schwarz       Purpur

Aufbau der Wappen

Schild
Ein einfarbiger Wappenschild kann schon ein vollständiges Wappen sein. Dieses ist jedoch ungeeignet, um die vielfältigen Standesattribute und Familienbeziehungen der Wappeninhaber auszudrücken. Sehr einfache Wappen finden sich nur bei alten und verallgemeinernden Wappen wie den Schilden der schweizerischen Landsmannschaften. In die Wappenrolle eingetragen wird dagegen ein Vollwappen, das mindestens einen Schild mit umgebenden Standeszeichen beinhaltet. Bei Rittern sitzt regelmäßig auf dem Schild ein Helm, bei Städtewappen dagegen regelmäßig eine Wappenkrone. In seltenen Fällen umfasst das Vollwappen mehrere Wappenschilde, mehrere Helme, Wappenträger und Spruchbänder.

Ergänzungen
Der aufliegende Helm mit aufsitzender Helmzier (Kleinod) und umgebenden Helmdecken ist die häufigste Ergänzung eines Wappenschildes zum Vollwappen. Sie repräsentieren den festlichen Auftritt des Ritters beim Einzug zu einem Turnier. Das nicht blasonierte Halskleinod an einem Helm drückt die Mitgliedschaft in einer Turniergesellschaft aus, und erscheint nicht bei bürgerlichen Wappen. Ein Wappen des Hochadels besitzt oft als Zutaten Schildhalter, einen Wappenmantel bzw. bei regierenden Monarchen ein Wappenzelt. Selbige sind aber nicht zwingend für ein vollständiges Wappen erforderlich. Das Fehlen von Helmen drückt regelmäßig den nichtkämpfenden Status des Inhabers aus, dies hauptsächlich bei städtischen und kirchlichen Wappen.

Schildteilungen
Grundsätzlich kann der Wappenschild durch senkrechte und waagerechte Linien in Felder aufgeteilt werden. Bei der Einteilung durch waagerechte Linien wird das obere Drittel als „Schildhaupt“, das mittlere Drittel als „Mittelstelle“ und das untere Drittel als „Schildfuß“ definiert. Bei der Einteilung durch senkrechte Linien wird die (vom Betrachter aus) linke Seite als „rechte Flanke“, die Mitte als „Herzstelle“ und die (vom Betrachter aus) rechte Seite als „linke Flanke“ bezeichnet Der Austausch von „rechts“ und „links“ entsteht dadurch, dass die Wappen aus Sicht des Wappenträgers beschrieben (blasoniert) werden.

Gestaltung der Schildfläche
Heroldsbilder und gemeine Figuren
Die linearen Einteilungen des Schildes durch gegeneinander gesetzte Farben und Metalle werden als Heroldsbilder oder Heroldsstücke bezeichnet. Für diese typisch ist, dass die Linien eines ungegenständlichen Motivs von Schildrand zu Schildrand gehen.
Der Begriff Heroldsstück wird teilweise parallel dazu verwendet, dient andererseits aber auch zur weiteren Differenzierung in die eigentlichen Heroldsbilder, d. h. ein- oder mehrfache Schildteilungen und Heroldsstücke, d. h. Balken, Schrägbalken, Pfähle, durchgehende Kreuze u. ä.)
Der Schild kann nicht nur mit geraden Linien in Felder geteilt werden, sondern auch mit beliebig geformten Schnitten, z. B. im Wellenschnitt geteilt, im Zinnenschnitt gespalten, ein Doppelwolkenbord, durch Zahnschnitt abgetrenntes Schildhaupt. Auch diese rechnen zu den Heroldsbildern.

Gegenständliche Darstellung
Gegenständliche Darstellungen Gegenständliche Darstellungen nennt man Gemeine Figuren.
Diese Gemeinen Figuren werden wiederum unterteilt in
1.
natürliche (das sind zum Beispiel Menschen, Tiere und Pflanzen),
2.
Phantasiewesen wie Fabelwesen oder Mischwesen, sowie in

3.
künstliche, wie Bauwerke, Waffen, Werkzeuge und weitere Alltagsgegenstände wie z. B. ein Schlüssel, wobei es hier
4.
auch unwirkliche Mischobjekte gibt.
Durch die Kombination all dieser Elemente ergibt sich eine große Vielfalt an Wappenmotiven.

Beizeichen
Beizeichen sind kleinere Zeichen, die in manchen Fällen auch auf eine bestimmten Person zurückzuführen sind. Der Faden ist ein schmaler, über den Wappenschild gezogener Schrägbalken, welcher schrägrechts vom rechten Obereck nach dem linken Untereck gezogen eine jüngere oder Nebenlinie, schräglinks einen unehelich Geborenen (Bastard, daher Bastardfaden) aus dem Geschlecht bezeichnet. Wenn der Faden gekürzt wird, heißt er Einbruch (rechter oder linker) und hat als solcher seine Stelle im Herzen des Schildes. Viele Wappen – besonders in Spanien, vgl. auch das portugiesische Staatswappen – haben auch einen kontrastfarbenen Schildrand, der wiederum mit kleinen Figuren belegt sein kann. Ein weiteres Beizeichen ist der Turnierkragen, der besonders in der englischen Heraldik zur Differenzierung von Familienmitgliedern (Markierung des Erstgeborenen) benutzt wird und beim Antreten der Nachfolge entfernt wird. Weitere Beizeichen sind zur Unterscheidung der einzelnen Nachkommen eines Wappenträgers üblich.

Freiviertel
Freiviertel, auch Vierung oder ledige Vierung, ist in der Heraldik die Bezeichnung für ein kleines, im rechten oder linken Obereck des Schildes befindliche Feld bzw. Platz ohne Wappenbild. Cave: Nicht verwechseln mit einem „gevierten“ Schild. In der deutschen Heraldik ist das Freiviertel selten, ein wichtiges Element ist es dagegen in der napoleonischen Heraldik in Frankreich.

Blasonierung
Mit Entstehen der ersten Wappenrollen und Wappenregister entwickelte sich eine Kunstsprache, die Blasonierung, die es möglich machte, ein Wappen in Schrift und Wort so exakt und knapp wie möglich zu beschreiben, damit es erkannt und fehlerlos wiedergegeben werden konnte. Der Ausdruck stammt vom französischen Wort Blason „Wappenschild“.
In ihren Grundzügen entstand die Kunst des Blasonierens ab dem 13. Jahrhundert und wurde vor allem im 17./18. Jahrhundert weiterentwickelt. So wie das gesamte Wappenwesen sich Schritt für Schritt entwickelt und gefestigt hat, entstand – anfangs meist in französisch – eine fein ausgearbeitete Kunstsprache, die mit ihrem Vokabular gestattete, mit wenigen Worten eine genaueste Beschreibung der Wappenschilde abzugeben.

Reihenfolge beim Blasonieren
1. das Feld
2. Das zentrale Stück (Heroldsbild, gemeine Figur)
3. Falls das zentrale Stück mit anderen Objekten belegt oder verbunden ist, folgen sie direkt im Anschluss
4. Die Beizeichen 
5. Mehrere Felder im Schild: Beschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Schildstellen 
6. weitere Ebenen wie Mittelschild oder Herzschild (falls vorhanden) und die Figuren darin 
7. das Oberwappen: Helmzier, Helmdecken 
8. Prunkstücke wie Schildhalter, Wappensprüche und gegebenenfalls Wappenmantel

Wappenbrief


(Wappenbrief für Bundesaußenminister a. D. Joschka Fischer)

Familienwappen

  

(Redendes Familienwappen von Joschka Fischer)

Wappenrolle

Schon im Mittelalter wurden Wappen mittels Wappenbrief verliehen. Diese alte Tradition führi die " Rhein-Main Wappenrolle " fort. Dort haben Sie die Möglichkeit alte aber auch neu gestiftete Wappen von Familien, Vereinen und anderen Körperschaften registrieren zu lassen.

Das Wappen wird in der Schlosspost veröffentlicht und dient als Beweis und Rechtsgrundlage ( § 12 BGB ) seit welchem Zeitpunkt die Familie ihr Wappen führte. Dem Antragsteller wird ein dekorativer Wappenbrief ausgestellt, der wie schon im Mittelalter die Wappenannahme dokumentiert. Einem schriftlichen Antrag auf Registrierung und Eintrag in die Rhein-Main Wappenrolle müssen beiliegen:

1. Wappenbeschreibung
2. Symbolerklärung, die den Inhalt des Wappens erläutert
3. Stammtafel ( 2 Fach )
4. 1 Wappenzeichnung in Farbe auf Urkundenpapier für den Wappenbrief, 16,5 cm
5. 1 Wappenzeichnung in Farbe auf weißem Papier für das Register, 16,5 cm
6. 1 schwarzweiß Zeichnung ( Konturenzeichnung ) auf weißem Papier, 8 cm
7. Urkunden über die Vorfahren soweit vorhanden ( Stammbücher usw. )
8. Bei alten Wappen ist noch eine Kopie der Verleihungsurkunde
9. Einzahlung der Eintragungsgebühr

Die Eintragungsgebühr beträgt 300 Euro für schwarzweiß Veröffentlichung und 500 Euro für eine Farbveröffentlichung in der Schloß Post. Die Gebühr beinhaltet die heraldische und genealogische Prüfung sowie die Blasonierung ( Wappenbeschreibung ) des Wappens. Wir bieten zwei Wappenbriefe an: Brief I für 200 Euro (A3 2-teilig), Brief II für 200 Euro (A3 1-teilig). Es werden nur Wappen veröffentlicht die den heraldischen Regeln und Richtlinien entsprechen. Kommt es aus irgendeinem Grunde nicht zum Eintrag werden 75 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Eintrag beinhaltet keinen Wappenentwurf . Wir haben Heraldiker im Verein, die Sie fachmännisch beraten und auch bei Wappenentwürfen behilflich sind.


















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